Was wird von den Krankenkassen komplett bezahlt oder bezuschusst?
Alle notwendigen Grundleistungen nach §12 des Sozialgesetzbuches
- Schmerzbehandlung
- Zahnfüllung mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zement)
- Untersuchung
- Zahnsteinentfernung
- Einfache Wurzelbehandlung
- Zahnentfernung
- Metall-, Kunststoffkronen
- Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen
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Bei welchen Behandlungen müssen Sie etwas dazu bezahlen?
Bei besseren Materialien oder aufwendigeren Techniken
- Kunststoff-Füllungen
- Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
- Aufwendigere Kronen, Brücken oder Prothesen
- Neue Techniken in der Kariesentfernung
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Für welche Behandlungen müssen Sie komplett selbst zahlen?
Alle Behandlungen, die nicht bezuschusst werden dürfen
- Implantate
- Prophylaxe für Erwachsene
- Zahnreinigung einschließlich Politur
- Zahnärztliche Kosmetik
- Prothesenreinigung
- Keramikfacetten
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